Berufsbildende Schulen des
Landkreises Nienburg/Weser

31582 Nienburg - Berliner Ring 45 - Tel. 05021-6090

Fachbereich » Berufe » Landwirt/Landwirtin
Landwirt / Landwirtin

 

Aufgaben und Tätigkeiten

 

 

Ausbildungsdauer:

Die Ausbildung in den Agrarberufen dauert in der Regel drei Jahre (auf Antrag kann für Abiturienten/Fachoberschulabsolventen sowie Umschüler die Ausbildung auf zwei Jahre verkürzt werden).

Der erfolgreiche Besuch eines Berufsgrundbildungsjahres als Vollzeit. bzw. Teilzeitform (kooperatives BGJ mit Ausbildungsvertrag) wird als 1. Ausbildungsjahr anerkannt.

 

Aufnahmevoraussetzungen

Sie müssen 9 Jahre eine allgemein bildende Schule besucht haben und
Sie benötigen einen Ausbildungsplatz.

 

Inhalte der Ausbildung

  Theoretischer Unterricht

Berufsbezogene Vorbemerkungen

Der Schüler/die Schülerin soll ...

Der Beruf Landwirt erfordert Kompetenzen sowohl im pflanzlichen als auch im tierischen Aufgabenbereich.
Die Ausbildung befähigt den Absolventen,

Dieser Zielsetzung will der Rahmenplan der Berufsschule durch eine breit angelegte berufliche Grundbildung sowie durch eine exemplarisch auf einschlägige Produktionsverfahren/Betriebszweige ausgerichtete Fortbildung gerecht werden. Die auf Ganzheitlichkeit angelegte Grund- und Fachbildung soll durch die entsprechende Ausrichtung der Lernziele zur Handlungskompetenz führen. Sie ist zugleich durch die angemessene Berücksichtigung neuer Ausbildungsinhalte auf die betriebswirtschaftlichen und ökologischen Erfordernisse des Berufs ausgerichtet.

Die naturwissenschaftlichen, wirtschaftlichen, technischen und mathematischen Lerninhalte sind grundsätzlich integriert. Sofern diese nicht durch entsprechende Formulierung der Lernziele und Lerninhalte bereits zum Ausdruck gebracht sind, sind sie insbesondere für die Grundstufe aus den aufgeführten Lernzielen und -inhalten abzuleiten. Für den Aufbau der Grund- und Fachbildung ist grundsätzlich die Strukturierung gewählt.

Für das Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde wird der Lehrstoff in Anlehnung an die "Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe" (Beschluß der KMK-Konferenz vom 18.5.1984) vermittelt.

Für das Dokumentieren der Fülle von Daten, die sich aus der systematischen Beobachtung in den verschiedenen Bereichen des landwirtschaftlichen Betriebes ergeben, ist neben der Berichtsheftführung zunehmend die Unterstützung neuer Technologien zu nutzen. Sie sollen insbesondere im Rahmen eines projektorientierten Unterrichts zum Einsatz kommen.

  Betriebliche Ausbildung

Ausbildungsplan:

Auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplanes wird bei Abschluss des Berufsausbildungsvertrages für jeden Auszubildenden ein individueller Ausbildungsplan erstellt. Dieser Plan geht von der Struktur des Ausbildungsbetriebes aus und stellt sicher, dass alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte erlernt werden können. Es muss auf jeden Fall jeweils ein Produktionsverfahren aus dem Pflanzenbau und der Tierhaltung erlernt werden.

Berufsausbildung außerhalb der Ausbildungsstätte:
Die Auszubildenden nehmen an Kursen und Lehrgängen in überbetrieblichen Ausbildungsstätten teil, zu nennen sind:

Ausbildungsinhalte:

Ausbildungsbetrieb und betriebliche Zusammenhänge

Innerhalb und außerhalb des Betriebes

Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung

Pflanzenproduktion

Tierproduktion

Betriebliche Ergebnisse

 

Prüfungen und Berechtigungen

Im Rahmen der Berufsausbildung müssen zwei Prüfungen abgelegt werden. Nach der ersten Hälfte der Ausbildungszeit findet die Zwischenprüfung statt. Sie führt zu keinem Abschluss, sondern dient lediglich zur Kontrolle der Ausbildung. Den Auszubildenden aber auch den Ausbildern macht sie deutlich, in welchen Bereichen evtl. Lücken vorhanden sind. Mit der bestandenen Abschlussprüfung wird die Ausbildung beendet. Sie ist in einen praktischen und einen theoretischen Teil gegliedert. In der praktischen Prüfung müssen mehrere Aufgaben gelöst und Arbeitsproben durchgeführt werden, für die etwa drei bis vier Stunden zur Verfügung stehen. Die theoretische Prüfung ist in eine schriftliche und eine mündliche Prüfung unterteilt. Sie bezieht sich auf die, in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Inhalte, aber auch auf den Lehrstoff, der im Berufsschulunterricht behandelt wurde.

Die einzelnen Prüfungsfächer und -gebiete sind in der Ausbildungsordnung festgelegt.

Zuständige Stellen:
Landwirtschaftskammer Hannover
Johannssenstr. 10
30159 Hannover
Tel.: 0511/3665-0
Fax: 0511/3665-507

 

Weiterbildung

Weiterführende Schulformen:

 

Ansprechpartner

Ansprechpartner für den Ausbildungsberuf: Herr Naue, Studienrat, Tel:  05021 / 6090, mehr Informationen...
Abteilungsleiterin für den Fachbereich Nahrung, Hauswirtschaft, Agrarwirtschaft / Berufseinstiegsschule:
Frau Dr. Brod, Studienrätin, kommissarische Leitung, Tel:  05021 / 05021-609245, Raum D107, mehr Informationen...


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