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Landkreises Nienburg/Weser 31582 Nienburg - Berliner Ring 45 - Tel. 05021-6090 |
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Berufliches
Tätigkeitsfeld
Elektroniker/-innen Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik sind aufgrund ihrer Ausbildung im gesamten Bereich der Elektroinstallationstechnik qualifiziert und einsetzbar. Im Vordergrund steht das Planen, Errichten, Inbetriebnehmen und Instandhalten elektrischer Starkstromanlagen und informationstechnischer Systeme.
Ausbildungsdauer:
3 1/2 Jahre
Verkürzung der Ausbildung durch: z.B.
Vorbildung
Für den Beruf Elektroniker/in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik
sollte als Vorbildung ein Sekundarabschluss 1 - Hauptschulabschluss - mit
möglichst guten Leistungen in Physik, Mathematik und Deutsch, bzw. der
Sekundarabschluss 1 - Realschulabschluss - vorliegen.
Einige Handwerksbetriebe führen auch einen Einstellungstest durch.
Inhalte der Ausbildung
Für den Beruf Elektroniker/in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik
findet die fachpraktische Ausbildung im Betrieb und die fachtheoretische
Ausbildung in der Berufsschule statt. Derzeit bilden ca. 50 Betriebe im Landkreis
Nienburg aus.
Die fachpraktische Ausbildung wird durch insgesamt 10 Wochen Ausbildung im
Förderungs- und Berufsbildungszentrum Berenbostel ergänzt.
Wer das Berufsgrundbildungsjahr Elektrotechnik erfolgreich besucht hat, kann
in die Fachstufe 1 (2. Ausbildungsjahr) in Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb
eintreten.
Unterrichtsinhalte (schulische Ausbildung)
Berufsschultage:
Grundstufe 2 Wochentage 16 Unterrichtsstunden Fachstufe I 1 Wochentag 8 Unterrichtsstunden Fachstufe II 1 Wochentag
+ 6 Zusatztage8 Unterrichtsstunden
Lernfelder Grundstufe
Außerdem wird Unterricht in den allgemein bildenden Fächern Deutsch, Englisch, Politik (Sport und Religion) erteilt.
Lernfelder Fachstufe 1: (2. Ausbildungsjahr)
Lernfelder Fachstufe 2 (3. und 4. Ausbildungsjahr)
Betriebliche Ausbildung
Ausbildungsberufsbild (betriebliche Ausbildung)
Folgende Fertigkeiten und Kenntnisse werden während der Ausbildung
vermittelt:
... Energieverteilungsanlagen
... Melde- und Signalanlagen sowie Fernwirkanlagen
... Antennen- und Breitbandkommunikationsanlagen
... Erdungs- und Blitzschutzanlagen
... Potentialausgleichsanlagen
... elektrischen Geräten
... Beleuchtungsanlagen
... Ersatzstromversorgungsanlagen
... Kompensationsanlagen
... Informationstechnischen Systemen
Die betriebliche Ausbildung erfolgt projektbezogen entsprechend der
Auftragslage.
Die Ausbildung wird ergänzt durch überbetriebliche Lehrgänge
im FBZ in Berenbostel.
Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung
Die Aussicht
für Elektroniker/innen für Energie- und Gebäudetechnik
ist als gut bis sehr gut zu bezeichnen. Fast alle Elektroniker/innen
für
Energie- und Gebäudetechnik finden derzeit (zumindest im Anschluss
an den allgemeinen Zivil- oder Wehrdienst) eine Arbeitsstelle im erlernten
Beruf.
Außerdem ist der Beruf eine sehr gute Ausgangsvoraussetzung für
viele andere Berufe, wie z.B. Betreuer technischer Anlagen, Maschinenführer,
Hausmeister, um nur drei zu nennen.
Prüfungen und Abschlüsse
Gesellenprüfung Teil 1 (Zwischenprüfung)
Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird die Gesellenprüfung
Teil 1 zur Kontrolle der erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen
durchgeführt. Die Gegenstände der Zwischenprüfung sind
in den Zielen und Inhalten der Lernfelder 1 bis 6 enthalten.
Die Zwischenprüfung soll dem Ausbildungsbetrieb, dem Auszubildenden,
ggf. den Erziehungsberechtigten und den Lehrern Aufschluss über
den derzeitigen Leistungsstand geben.
Die Ergebnisse der Gesellenprüfung Teil 1 fließen in die Abschlussnote
mit 40 % ein.
Aktuelle Informationen hierzu auch von Herr Weiß, Tel. 0163 988 6501 oder
weiss
bbs-nienburg.de .
Gesellenprüfung Teil 2
Am Ende der Ausbildung findet eine von der Handwerkskammer Hannover durchgeführte
Gesellenprüfung - Teil 2 - statt (Wichtung 60%). Mitglieder im Prüfungsausschuss
sind ein Arbeitgebervertreter, ein Arbeitnehmervertreter und ein Berufsschullehrer.
Damit ist der Prüfungsausschuss paritätisch besetzt.
Die Form der Abschlussprüfung legt einen ganzheitlichen und
integrativen Ansatz zugrunde, der sich insbesondere in den Kompetenzerweiterungen
im siebenten Ausbil-dungshalbjahr widerspiegelt.
Berufsschulabschluss
Sie erhalten den Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) oder den Erweiterten Sekundarabschluss I (abhängig vom Notendurchschnitt ) durch das Abschlusszeugnis der Berufsschule in Verbindung mit der bestandenen Gesellenprüfung.
Weiterbildung
z.B.
Ansprechpartner:
Für Auskünfte steht Ihnen unsere Unterrichtsteams zur Verfügung:
Ansprechpartner
| Ansprechpartner für den Ausbildungsberuf: Herr Weiß, Oberstudienrat, mehr Informationen... | |
| Abteilungsleiter für den Fachbereich Elektrotechnik: Herr Meinking, Studiendirektor, mehr Informationen... |
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