Ausbildungsbegleitende Hilfen         abH

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Du kommst in der Schule nicht klar, dann hilft  abH


 

Wann hilft abH ?
 

  • wenn Ihr Ausbildungs-Abschluss gefährdet ist.
  • wenn Sie nicht wissen, wie es weitergehen soll.
  • wenn die Theorie nicht Ihre Stärke ist.
  • wenn Sie Unterstützung brauchen, aber zu Hause niemand helfen kann.
  • wenn Sie allzu große Probleme mit der deutschen Sprache haben. Immer dann hilft abH.

  • Was ist abH?   Wie hilft abH?

    abH sind Fördermaßnahmen für junge Leute während einer betrieblichen Ausbildung.
    Mit abH wurde schon sehr oft der Ausbildungserfolg gesichert und ein drohender Ausbildungsabbruch verhindert.
    In kleinen Gruppen oder im Einzeltraining helfen abH-Fachleute schulische, fachpraktische oder persönliche Probleme zu überwinden. Da kann man ganz offen und locker reden. Der Einsatz lohnt sich.

     

    Wer bezahlt abH?

    abH wird von der Agentur für Arbeit bezahlt. Weder Ihnen noch Ihrem Ausbildungsbetrieb entstehen irgendwelche Kosten.

     

    Wie kommen Sie in die abH-Maßnahme?        Wie erfahren Sie mehr über abH?
    (eine Information der Agentur für Arbeit Nienburg, Herr Rhein)

    Sie (der/die Auszubildende) nehmen Kontakt mit der Berufsberatung auf (Tel.: 05021- 907-3880) und lassen sich einen Termin geben. Der Berufsberater teilt Ihnen mit, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen (Berufsausbildungsvertrag, letztes Zeugnis oder Bescheinigung der BBS, Vordruck der BBS hier als Download-pdf-Datei, 3Kb).
    Die Termine der Berufsberatung werden auch kurzfristig vergeben.

    Nach erfolgtem Gespräch bei der Agentur für Arbeit Nienburg - Berufsberatung - erhalten Sie einen "Laufzettel" für den Bildungsträgerträger.


    Mit diesem "Laufzettel" melden Sie sich beim Bildungsträger und vereinbart mit diesem alles weitere (z.B. zum zeitlichen Ablauf der Nachhilfe).
    Die Aufnahme durch den Träger kann allerdings nur dann erfolgen, wenn freie Kapazitäten vorhanden sind.
     
     

    Zur Praxis:

    Die Fördermaßnahmen werden in der Regel durchgeführt

  • am Berufsschultag der/des Auszubildenden, z.B. 2 Stunden von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr oder
  • samstags nach Bedarf