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Landkreises Nienburg/Weser 31582 Nienburg - Berliner Ring 45 - Tel. 05021-6090 |
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Schülerbeförderung
durch den Landkreis Nienburg
Bestimmungen, Anträge und Einzugsbereiche
Der Landkreis Nienburg/Weser ist nach § 114 Niedersächsisches
Schulgesetz (NSchG) Träger der Schülerbeförderung. Er bestimmt
durch Satzung die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule, von der
die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht. In der „Satzung über
die Schülerbeförderung im Landkreis Nienburg/Weser gemäß § 114
des Niedersächsischen Schulgesetzes in der Fassung der Änderungssatzung
vom 26.10.2001“ sind diese Mindestentfernungen festgesetzt.
Für (fast) jede Schule im Landkreis Nienburg/Weser hat der Kreisausschuss so genannte Einzugsbereichskarten beschlossen. Die derzeit gültigen Einzugsbereichskarten sind nun auch im Internet unter www.landkreis-nienburg.de => Bildung und Kultur => Schülerbeförderung => Links einsehbar.
Zurzeit werden die teilweise aus dem Jahre 1982 stammenden und noch gültigen Einzugsbereichskarten überarbeitet und schrittweise den modernen Kartenwerken (Geografi-sches Informationssystem: GIS) angepasst. Sobald die neuen Einzugsbereichskarten vom Kreisausschuss beschlossen sind, werden die alten Karten im Internet durch die neuen Karten ausgetauscht.
Kontakt: Fachdienst für Schule und Kultur beim Landkreis Nienburg, Tel. 05021
- 967633
Unter dem angegeben Link finden Sie auf der Seite des Landkreises Nienburg auch ...
Stand: 14.12.2009