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Landkreises Nienburg/Weser 31582 Nienburg - Berliner Ring 45 - Tel. 05021-6090 |
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Sie möchten...
... eine Ausbildung für den Beruf
... Praxisnähe während der Ausbildung durch
Berufliches Tätigkeitsfeld
Einsatzmöglichkeiten in...

Hier ein Unterrichtsprojekt im Rahmen des Unterrichtsthemas „Öffentlichkeitsarbeit“:
Basteln für bedürftige Nienburger Familien
Die Heilerziehungspflegerinnen bastelten mit Frau Brinkmann und Frau Meyerhoff
für
einen guten Zweck. Mithilfe der „Bürgerstiftung Nienburg“ wurde
für den Weihnachtsbasar "gearbeitet". Mehr Informationen ...
Aufnahmevoraussetzungen
Die persönliche Zuverlässigkeit durch die Vorlage eines Führungszeugnisses der Belegart N nachweist (Kosten 13,-- €, bei der örtlichen Meldebehörde anzufordern) und die gesundheitliche Eignung u. a. durch den Nachweis von berufsrelevanten Impfungen (Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und Hepatitis A und B) bestätigt. Die gesundheitliche Eignung liegt nur vor, wenn gewährleistet ist, dass für die Bewerberin oder den Bewerber keine Gefahr einer berufstypischen Infektion besteht und auch von ihr oder ihm keine Gefährdung ausgeht.
In die Fachschule – Heilerziehungspflege – kann bis zum 1. August 2013 aufgenommen werden, wer die vor dem 1. August 2009 geltenden Aufnahmevoraussetzungen erfüllt.
Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der freien Plätze, so wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Ausbildungsdauer:
Die Ausbildung dauert drei Jahre und wird in Vollzeitschulform angeboten.
Inhalte der Ausbildung
Lernbereiche
Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern
Berufsbezogener Lernbereich – Theorie – mit den Fächern
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis -
Während des Ausbildungsganges wird eine praktische Ausbildung von zusätzlich 1200 Zeitstunden in geeigneten Einrichtungen der Behindertenhilfe in den Bereichen Pflege, Bildung und Erziehung ausbildungsbegleitend durchgeführt.
Geeignete Ausbildungseinrichtungen in der Region Nienburg
Besondere Projekte
Prüfungen und Abschlüsse, Examen:
Zum Abschluss des Ausbildungsganges wird eine Prüfung durchgeführt,
die Theorie und Praxis umfasst. Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung
erwerben Sie die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung „Heilerziehungspflegerin
/ Heilerziehungspfleger" zu führen.
Sofern an dem Unterrichtsangebot
Mathematik teilgenommen wurde, beinhaltet die
bestandene Abschlussprüfung den
Erwerb der Fachhochschulreife.
Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an
einer Fachhochschule.
Auf Beschluss der Prüfungskommission kann eine mündliche Prüfung
in allen Fächern der Stundentafel durchgeführt
werden.
Wie geht es weiter?
Anmeldung
Ansprechpartner(in)
| Ansprechpartnerin für die Schulform: Frau Meyerhoff, mehr Informationen... | |
| Abteilungsleiterin für den Fachbereich soziale Berufe und Körperpflege: Frau Ophey, Studiendirektorin , mehr Informationen... |
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