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Landkreises Nienburg/Weser 31582 Nienburg - Berliner Ring 45 - Tel. 05021-6090 |
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Ziele
der Ausbildung
Sie möchten ...
- mit Menschen umgehen, sie betreuen und pflegen,
- sich sozial engagieren,
- eine berufliche Grundbildung für einen Beruf im pflegerischen/sozialpflegerischen Bereich (z.B. Krankenpfleger/.in, Altenpfleger/-in) oder für einen „nichtärztlichen“ Heilberuf (z.B. Arzthelfer/-in, Masseur/in, Logopäd/-in, Krankengymnast/-in, Diätassistent/-in, Beschäftigungstherapeut/-in),
- Ihre Allgemeinbildung festigen und vertiefen,
- den erweiterten Sekundarabschluss I erlangen,
... dann sind Sie bei uns richtig !
Die Zweijährige Berufsfachschule Sozialpflege für SchülerInnen mit Hauptschulabschluss bietet Ihnen als vorberuflicher Bildungsgang den Einstieg in Ihr Berufsleben.
Ausbildungsdauer:
2 Jahre
Aufnahmevoraussetzungen
Wenn Sie einen Hauptschulabschluss haben oder einen gleichwertigen
Bildungsstand nachweisen, können Sie aufgenommen werden.
Inhalte der Ausbildung
Unterrichtsinhalte
Unterrichtsfächer
- Deutsch / Kommunikation
- Fremdsprache(Englisch)/Kommunikation
- Politik
- Sport
- Religion
- Mathematik
- Pflege als Beruf
- Lebenssituation und Beziehungsprozess
- Pflegerisches Handeln
Während des Schuljahres wird ein achtwöchiges Betriebspraktikum in geeigneten Einrichtungen der Krankenpflege, der Heilerziehungspflege oder der Altenpflege durchgeführt. Dieses Praktikum wird in zwei Blöcken abgeleistet.
Projekte
Im Rahmen der Ausbildung werden mehrere Projekte durchgeführt. Besonders hervorzuheben ist dabei der Altennachmittag.
Prüfungen und Abschlüsse
Es wird eine Abschlussprüfung durchgeführt.
Ein erfolgreicher Schulbesuch wird auf die Dauer der Berufsausbildung
(in der Regel 1 Jahr) nach Maßgabe bundesrechtlicher Regelungen
angerechnet
Wer die Berufsfachschule – Sozialpflege – nicht erfolgreich
besucht hat, aber in allen Fächern des berufsbezogenen Lernbereichs
mindestens ausreichende Leistungen nachweist, erhält die Berechtigung,
nach Maßgabe der Aufnahmebestimmungen die Kranken- und Kinderkrankenpflegeschule
sowie die Hebammenschule zu besuchen.
Beim Vorliegen bestimmter Leistungen (Gesamtnotendurchschnitt von mindestens
3,0 und mindestens befriedigende Leistungen in Deutsch/Kommunikation,
Fremdsprache/Kommunikation und einem berufsspezifischen Fach) führt
das Abschlusszeugnis zum Erweiterten Sekundarabschluss I. Hiermit sind
Sie berechtigt, eine Schulform im Sekundarbereich II zu besuchen ( Gymnasiale
Oberstufe oder Fachgymnasium).
Die Schulpflicht ist mit dem Besuch dieser Schulform auch erfüllt. Dies ist wichtig, falls Sie im Anschluss keine Ausbildung beginnen.
Wie
geht es weiter?
Sie können eine Ausbildung im sozialen Bereich aufnehmen:
Anmeldung
Ansprechpartner
| Ansprechpartnerin für die Schulform: Frau Helmke, Oberstudienrätin, mehr Informationen... | |
| Abteilungsleiterin für den Fachbereich soziale Berufe und Körperpflege: Frau Ophey, Studiendirektorin , mehr Informationen... |
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