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Landkreises Nienburg/Weser 31582 Nienburg - Berliner Ring 45 - Tel. 05021-6090 |
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Ziele der Ausbildung
Sie möchten im erzieherischen, pflegerischen und hauswirtschaftlichen
Bereich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und als Zweitkraft die Arbeit
von ErzieherInnen und Sozialpädagog(inn)en unterstützen? Sie
wollen Ihre Allgemeinbildung festigen und vertiefen und streben ggf. den
Besuch
der
Fachschule Sozialpädagogik
an?
Dann sind
Sie bei uns richtig!
Ausbildungsdauer:
Die Ausbildung dauert 2 Jahre.
Aufnahmevoraussetzungen
In die Klasse 1 der zweijährigen Berufsfachschule – Sozialassistentin/Sozialassistent, Schwerpunkt Sozialpädagogik – kann aufgenommen werden, wer
Sofort in die Klasse 2 der zweijährigen Berufsfachschule – Sozialassistentin/Sozialassistent, Schwerpunkt Sozialpädagogik – kann aufgenommen werden, wer
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Inhalte der Ausbildung
Lernbereiche
Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern
Berufsbezogener Lernbereich – Theorie – mit den Fächern
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis -
Während des Bildungsganges findet eine praktische Ausbildung unterrichtsbegleitend
zur theoretischen
Ausbildung in Krippen, Regelkindergärten, integrativen Kindergärten
und Sprachheilkindergärten
in Stadt und Landkreis Nienburg/Weser statt. Bestehen in heilpädagogischen
Kindergärten Regelgruppen
oder integrative Gruppen, ist eine praktische Ausbildung auch in diesen Gruppen
zulässig.
Die Schülerin / der Schüler muss sich selbstständig eine geeignete
Praxisstelle suchen und diese zu
Beginn des Schuljahres durch einen Ausbildungsvertrag nachweisen. Die Ausbildungsverträge
sowie
weitere Informationen zu geeigneten Praxisstellen und die jeweiligen Praxis-
und Schultage erhalten
die Schülerinnen und Schüler bei der Einschulung (Mo., 16.07.2012).
Im zweiten Jahr erfolgt ein
Wechsel der Praxisstelle.
Anforderungen für
die prakt. Ausbildung BFS/FS-1 (PDF-Datei, 28 kb) ...
Fotos aus der Unterrichtspraxis...
Prüfungen und Abschlüsse
Der Bildungsgang wird mit einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung abgeschlossen. Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent" zu führen.
Es kann der erweiterte Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - erlangt werden.
Wie geht es weiter?
» Unser
Team Sozialpädagogik ...
Anmeldung
Anmeldeunterlagen online...
Ansprechpartnerinnen
| Ansprechpartnerin für die Schulform: Frau Brockmann, Oberstudienrätin, mehr Informationen... | |
| Abteilungsleiterin für den Fachbereich soziale Berufe und Körperpflege: Frau Ophey, Studiendirektorin , mehr Informationen... |
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