Die Abteilung Sozialpädagogik, Pflege und Kooperationsprojekte »
Berufe »
Zweijährige Fachschule für Sozialpädagogik
Zweijährige Fachschule Sozialpädagogik
Sie möchten mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und als Erzieherin
/ Erzieher für deren Erziehung, Bildung und Betreuung verantwortlich
sein. Sie möchten sich mit den ständig wechselnden Anforderungen
der Erziehung auseinandersetzen, wollen Ihre Allgemeinbildung festigen
und vertiefen und ggf. die Fachhochschulreife erwerben?
Dann
sind Sie bei uns richtig!
Wir sind eine öffentliche berufsbildende Schule. Deshalb fallen bei uns
keine
Aufnahme- und keine Prüfungsgebühren an. Der Besuch der Fachschule
ist schulgeldfrei.
Berufliches
Tätigkeitsfeld
Wir bilden Erzieherinnen und Erzieher aus, damit sie u.a. in den folgenden
Berufsfeldern arbeiten können:
- Kindergärten und Kindertagesstätten,
- Hort und Krippen,
- heilpädagogische Tagesstätten,
- Kinder- und Jugendheime,
- außerschulische Kinder- und Jugendarbeit,
- Jugendwohnheime,
- Behinderteneinrichtungen für Kinder und Jugendliche,
- sozialpädagogische
Wohngemeinschaften.

Ankündigung eines Theaterstückes
Ausbildungsdauer:
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und wird in Vollzeitschulform angeboten.
Aufnahmevoraussetzungen
In die zweijährige Fachschule – Sozialpädagogik – kann
aufgenommen werden, wer
- den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - oder
einen gleichwertigen Bildungsstand und
- die Berechtigung zum Führen
der Berufsbezeichnung "Staatlich
geprüfte
Sozialassistentin/ Staatlich
geprüfter Sozialassistent, Schwerpunkt Sozialpädagogik" oder
eine gleichwertige einschlägige Berufsausbildung
in Verbindung mit mindestens befriedigenden Leistungen im Fach Deutsch
sowie in den berufsbezogenen
Lernbereichen Theorie und Praxis nachweist oder
- den erfolgreichen Besuch
des Beruflichen Gymnasiums – Gesundheit
und Soziales – mit dem
Schwerpunkt Sozialpädagogik oder einen pädagogischen Hochschulabschluss
und
a) einen von der Schule oder Hochschule begleiteten Praxisanteil von mindestens
600 Zeitstunden in
sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern, der in dem Profilfach
Praxis, einem Betriebspraktikum oder
einem Praktikum erbracht wurde, oder
b) eine mindestens einjährige für die Fachrichtung einschlägige
Vollzeittätigkeit nachweist.
- Wer als Sozialassistentin/Sozialassistent die Zulassungsvoraussetzung
nicht erfüllt hat (Notendurchschnitt)
kann in die Fachschule aufgenommen werden
a) nach einer mindestens einjährigen einschlägigen Berufstätigkeit
in einer Einrichtung der Elementarpädagogik
bzw. der Jugendhilfe oder
b) nach dem erfolgreichen Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule – Gesundheit
und Soziales – in
dem Schwerpunkt Sozialpädagogik
c) wenn die Schule feststellt, dass der erreichte Bildungsstand eine erfolgreiche
Mitarbeit in der Fachschule erwarten
lässt. Dazu müssen eine Beurteilung der Arbeitsstätte vorliegen
und ein Aufnahmegespräch mit
einer Kommission der BBS Nienburg geführt werden, das u. a. zum Inhalt
hat, wie an den Defiziten aus
der Berufsfachschule Sozialassistentin/-assistent eigenverantwortlich gearbeitet
wurde.
Zusätzlich zu den o. g. Aufnahmevoraussetzungen sind folgende Kriterien
für die Aufnahme zu erfüllen:
- die persönliche Zuverlässigkeit ist durch
die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nachzuweisen. Das
Führungszeugnis
kann erst bei der zuständigen Meldebehörde beantragt werden, wenn
Sie dazu von uns die schriftliche Anforderung bei der Einschulung erhalten
haben. Die Kosten betragen 13,- €.
- die gesundheitliche Eignung ist
durch den Nachweis von berufsrelevanten Impfungen (Keuchhusten, Masern,
Mumps, Röteln, Windpocken und Hepatitis
A) zu bestätigen. Die gesundheitliche Eignung liegt nur vor, wenn
gewährleistet ist, dass für die Bewerber in oder den Bewerber
keine Gefahr einer berufsrelevanten Infektion besteht und auch von ihr
oder ihm keine Gefährdung ausgeht. Die Kosten für die notwendigen
Impfungen werden nicht von der Schule oder den Praxiseinrichtungen übernommen.
Inhalte der Ausbildung
Lernbereiche
Berufsübergreifender Lernbereich mit
den Fächern
- Deutsch / Kommunikation
- Fremdsprache / Kommunikation (in der Regel
Englisch)
- Politik
- Religion
- Naturwissenschaften
- Mathematik
Berufsbezogener Lernbereich – Theorie – mit
den Modulen
- Entwicklung professioneller Perspektiven
- Diversität und Inklusion
- Professionelle Entwicklungs- und
Bildungsbegleitung
- Pädagogische Arbeit mit Gruppen
- Professionelle Gestaltung
von Bildungsprozessen
- Optionale Lernangebote
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis - mit den Modulen
- Reflexion der praktischen Ausbildung
- Durchführung der praktischen
Ausbildung
Während des Ausbildungsganges wird eine praktische Ausbildung von zusätzlich
600 Zeitstunden in zwei geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen mit
verschiedenen Arbeitsfeldern durchgeführt. Die Ausbildung erfolgt durch
die Zusammenarbeit der BBS Nienburg mit verschiedenen sozialpädagogischen
Einrichtungen praxisnah. Im ersten Jahr der Ausbildung wird vor allem der
Schwerpunkt der Jugendarbeit behandelt.
Die praktische Ausbildung ist blockweise in die gesamte Ausbildung integriert.
Die Schule regelt Ort und Zeitpunkt der praktischen Ausbildung. Die Leistungen
der praktischen Ausbildung werden von den betreuenden Lehrkräften bewertet
und in einer Note für das Fach Praxis Sozialpädagogik zusammengefasst.
Die Schülerin / der Schüler muss sich selbstständig eine geeignete
Praxisstelle suchen und diese vor Beginn der praktischen Ausbildung durch einen
Ausbildungsvertrag nachweisen. Die Ausbildungsverträge sowie weitere Informationen
zu geeigneten Praxisstellen erhalten die Schülerinnen und Schüler
bei der Einschulung.

Theaterprojekt

Erlebnispädagogik: Drachenbootfahren
Förderung
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BaföG) oder nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (AFBG) möglich.
Prüfungen und Abschlüsse
Zum Abschluss des Ausbildungsganges wird eine Prüfung durchgeführt,
die Theorie und Praxis umfasst. Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung
wird die Berechtigung erworben, die folgende Berufsbezeichnung zu führen: „Staatlich
anerkannte Erzieherin“ / „Staatlich anerkannter Erzieher“.
Die bestandene Abschlussprüfung beinhaltet den Erwerb der Fachhochschulreife.
Wie geht es weiter?
- Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Hochschule (ehemals
Fachhochschule)
- Sie können an einer Fortbildung zur/zum Kindergartenfachwirt(in) teilnehmen.
- Sie können an einer Fortbildung zur/zum Heilpädagogin/Heilpädagogen
teilnehmen.
- Sie können das Berufliche Gymnasium Klassen 11 bis 13 an unserer Schule
besuchen. Wir bieten u.a. im Beruflichen Gymnasium die Fachrichtung Sozialpädagogik
an. Abschluss: allgemeine Hochschulreife (Abitur), mehr
Informationen...
» Unser
Team Sozialpädagogik
...
Anmeldung
Anmeldeunterlagen online...
Ansprechpartner(in)
 |
Ansprechpartner für den Bildungsgang: Herr Wolff, Oberstudienrat, mehr
Informationen... |
 |
Abteilungsleiterin für die Abteilung Sozialpädagogik, Pflege und Kooperationsprojekte:
Frau Leseberg, Studiendirektorin , mehr Informationen... |
