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Landkreises Nienburg/Weser 31582 Nienburg - Berliner Ring 45 - Tel. 05021-6090 |
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Berufliches
Tätigkeitsfeld
In der Praxisausbildung erlernt die Med. Fachangestellte einerseits, ihrem Chef bei der Betreuung und Behandlung von Patienten zu assistieren. Andererseits wird sie in die Aufgaben im verwaltenden, organisatorischen Bereich eingeführt, um einen reibungslosen Praxisablauf zu gewährleisten.
Ausbildungsdauer:
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Bei guten Leistungen ist eine Verkürzung
auf 2 1/2 Jahre möglich.
Inhalte der Ausbildung
Ausbildungsverlauf
Die Ausbildung zur Med. Fachangestellten erfolgt im "dualen System",
d.h., gleichzeitig in Praxis und Berufsschule.
Unterrichtsinhalte (schulische Ausbildung)
Der Unterricht in der Berufsschule beinhaltet allgemein bildende Fächer (Deutsch- / Englisch - Kommunikation - Politik - Sport – Religion) und das Fach Berufsspezifischer Unterricht.
Der berufsspezifische Unterricht wird in den folgenden Lernfeldern erteilt:
GRUNDSTUFE
FACHSTUFE I
FACHSTUFE II
Die theoretische Arbeit wird durch den Einsatz von Anschauungsmaterialien (Skelett, anatomische Modelle, medizinische Instrumente, Behandlungsutensilien, Video etc.) aufgelockert. Laborarbeiten („Urin“-, -„Blutuntersuchungen“, etc.) werden unter praxisnahen Bedingungen geübt. Die Arbeit am PC (z. B. Textverarbeitung) gehört ebenfalls dazu.
Der Erwerb eines Scheines in Erster-Hilfe und Kurse der Ärztekammer
(Verbände, Labor etc.) geben den letzten Schliff für die Abschlussprüfung.
Berufsschultage:
Grundstufe 2 Wochentage 16 Unterrichtsstunden Fachstufe I 1 Wochentag 8 Unterrichtsstunden Fachstufe II 1 Wochentag 8 Unterrichtsstunden
Ausbildung in der Praxis
Die wichtigsten Tätigkeitsgebiete/Ausbildungsinhalte
Tätigkeiten:
Den ersten/überwiegendsten Kontakt hat der/die Patient/in mit der Med. Fachangestellten. Sichere Umgangsformen, gepflegte äußere Erscheinung und psychologisches Einfühlungsvermögen sind wichtige Faktoren zum Erhalt und Ausbau des Patientenstamms.
Ein entsprechendes Auftreten erhöht die Chancen bei der Bewerbung. Ein
Praktikum bringt zusätzlich Punkte.
Voraussetzungen für die Berufsausbildung:
Voraussetzungen: Als Auszubildender bzw. als Auszubildende soll nur eingestellt werden, wer mindestens das Abschlusszeugnis der Sekundarstufe l (Hauptschulabschluss) oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt.
Prüfungen und Abschlüsse
Die Zwischenprüfung gibt Auskunft über den Leistungsstand vor
dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres. Die Abschlussprüfung besteht
aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Der schriftliche Teil
der Prüfung besteht aus den Bereichen Medizin, Verwaltung, Wirtschafts-
u. Sozialkunde. In der praktischen Prüfung sollen praxisbezogene Arbeitsabläufe
(z.B.: Labor, Verbände; Injektionen vorbereiten; Umgang mit Schecks
oder Karteikarten) simuliert und demonstriert werden.
Eine mündliche Ergänzungsprüfung findet nur dann statt, wenn
es um die Frage des Bestehens geht.
Mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule erlangen sie in Verbindung mit
der bestandenen Abschlussprüfung den Sekundarabschluss I (Realschulabschluss)
oder, abhängig vom Notendurchschnitt, den Erweiterten Sekundarabschluss
I.
Weiterbildung
Fachgymnasium: Klassen 11 bis 13 an unserer Schule, Abschluss: Allgemeine Hochschulreife, mehr Informationen ...
Berufliche Weiterbildung:
Im Rahmen der Fortbildung bieten z.B. Ärztekammer oder Berufsverbände
Kurse an:
Laborkunde, Strahlenschutzkurs, Abrechnung, Ernährungs- u. Verbandslehre,
etc.
Eine echte Weiterbildung ist z.B. möglich zur Arztfachhelferin (z.B.
Schleswig-Holstein), Medizinisch-technische(r) Assistent/in (MTA), Pharmazeutisch-technische(r)
Assistent/in (PTA), Gesundheitspädagogin oder Berufsschullehrer/in für
Gesundheit.
Ansprechpartner:
| Ansprechpartner für den Ausbildungsberuf: Frau Backhaus-Jütte, Studienrätin, mehr Informationen... | |
| Abteilungsleiter für den Fachbereich Wirtschaft & Verwaltung
sowie Gesundheit, Schwerpunkt Berufsschule: Herr Fraß, Studiendirektor, mehr Informationen... |