Berufsbildende Schulen des
Landkreises Nienburg/Weser

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Verwaltungsfachangestellte(r)

 

 


Hallo,
wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Ausbildungsberuf. Diese Informationen haben Schülerinnen und Schüler eines zweiten Ausbildungsjahres zusammengestellt, sie wurden im Juni 2004 überarbeitet.

Berufliches Tätigkeitsfeld

Wir arbeiten in der allgemeinen inneren Verwaltung des Bundes und der Länder, in den Kommunalverwaltungen der Städte, Landkreise und Gemeinden, bei Hand werksorganisationen, den Industrie- und Handelskammern, in der Kirchen- und Justiverwaltung sowie in der Bundeswehrverwaltung.
Im Landkreis Nienburg findet die Ausbildung bis auf wenige Ausnahmen im Bereich der Kommunalverwaltung statt.

 

Ausbildungsdauer:    

3 Jahre. Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist von bestimmten Vorausetzungen abhängig.

 

Inhalte der Ausbildung

Unterrichtsinhalte (schulische Ausbildung)

Die Grundlage für die theoretische Ausbildung bildet der vom Kultusministerium herausge-
gebener Rahmenlehrplan und die daraus entwickelten Rahmenrichtlinien. Aus der zur Zeit gültigen Fassung dieser Pläne ergeben sich für den Bereich des berufsspezifischen Unterrichts folgende Lernfelder:

Lernfelder:

Neben den berufsspezifischen werden noch die allgemein bildenden Fächer Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation und Politik unterrichtet.

 

Betriebliche Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Die praktische Ausbildung findet entsprechend dem Ausbildungsplan in verschiedenen Ämtern statt, z.B. im Ordnungsamt, in der Kasse, im Bauamt, im Steueramt, in der Kämmerei, im Sozialamt. Welche Ämter durchlaufen werden, hängt auch davon ab, in welcher Ausbildungseinrichtung (Stadt, Landkreis, Gemeinden o.a.) die Ausbildung absolviert wird. Folgende Inhalte werden u.a. im Rahmen der praktischen Ausbildung vermittelt:

 

Ausbildungsablauf (Blockunterricht)

1. Ausbildungsjahr (Grundstufe)

August – November Praktische Ausbildung in den Ausbildungskommunen
Dezember – März Berufsschule (Blockunterricht)
April - Juli Praktische Ausbildung in den Ausbildungskommunen

2. Ausbildungsjahr (Fachstufe I)

August – November Zwischenlehrgang am Studieninstitut in Hannover oderSulingen, Abschluss mit einer schriftlichen Prüfung
Dezember – Februar Praktische Ausbildung in den Ausbildungskommunen
März – Juli Berufsschule (Blockunterricht)

 

3. Ausbildungsjahr (Fachstufe II)

August - Dezember Berufsschule (Blockunterricht)
Dezember – Januar Praktische Ausbildung in den Ausbildungskommunen
Februar - Mai Abschlusslehrgang am Studieninstitut in Hannover oder Sulingen, Abschluss mit der schriftlichen Abschlussprüfung
Ende Juni Praktische (m ündliche) Abschlussprüfung am Studieninstitut

 

Das Niedersächsische Studieninstitut für Kommunalverwaltung e.V. koordiniert und organisiert die Lehrgänge und führt die Abnahme der Prüfungen durch. Die Lehrgangsorte sind über ganz Niedersachsen verteilt, für die Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Nienburg kommen vornehmlich die Lehrgangsorte Hannover und Sulingen in Betracht.
Die zu vermittelnden Lehr- und Lerninhalte sind von den Studieninstituten und der Berufsschule gemeinsam zu vermitteln, zu diesem Zweck wurden entsprechende Vereinbarungen zwischen den Studieninstituten und den Berufsschulen getroffen.

 

Voraussetzungen für die Berufsausbildung:

Schulische Voraussetzungen

Für diesen Ausbildungsgang wird kein besonderer Schulabschluss benötigt, die Ausbildungskommunen verlangen aber i.d.R. den erfolgreichen Besuch einer Realschule oder einen vergleichbaren Abschluss.

Persönliche Voraussetzungen

Um in der Praxis bestehen zu können, sind bestimmte Voraussetzungen sehr hilfreich. Besonders im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern, die die Verwaltung in den verschiedensten Angelegenheiten aufsuchen, sind Kommunikationsfähigkeit, Freundlichkeit und Sorgfalt sehr wichtig. Darüber hinaus sollten wie in jedem Beruf Fleiß, Pünktlichkeit, selbständiges Arbeiten und Ehrlichkeit selbstverständlich sein.

 

Prüfungen und Abschlüsse

Im 2. Ausbildungsjahr wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Die Note der Zwischenprüfung wird beim Ergebnis der Abschlussprüfung mit berücksichtigt.
Die Ausbildung wird abgeschlossen durch eine schriftliche und eine mündliche Prüfung.

Mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule erlangen Sie in Verbindung mit der bestandenen Abschlussprüfung den Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) oder, abhängig vom Notendurchschnitt, den Erweiterten Sekundarabschluss I.

 

Weiterbildung

Fachgymnasium: Klassen 11 bis 13 an unserer Schule, Abschluss: Allgemeine Hochschulreife, mehr Informationen ...

 

Fachgruppe Verwaltungsfachangestellte


Karsten Kunst, Anja Josef, Harald Fleetjer, Günther Kötting, Werner Fraß, Hildburg Backhaus

 

Ansprechpartner

Ansprechpartner für den Ausbildungsberuf: Herr Fleetjer, Studienrat, mehr Informationen...
Abteilungsleiter für den Fachbereich Wirtschaft & Verwaltung sowie Gesundheit,
Schwerpunkt Berufsschule: Herr Fraß, Studiendirektor, mehr Informationen...

 


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