Berufsbildende Schulen des
Landkreises Nienburg/Weser

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Fachbereich » Berufe » Zahnmedizinische Fachangestellte(r)
Zahnmedizinische Fachangestellte(r)

 

Berufliches Tätigkeitsfeld

In der Praxisausbildung erlernt die/r zahnmedizinische Fachangestellte einerseits, ihrem Chef bei der Betreuung und Behandlung von Patienten zu assistieren. Andererseits wird sie in die Aufgaben im verwaltenden, organisatorischen Bereich eingeführt, um einen reibungslosen Praxisablauf zu gewährleisten.

 

Ausbildungsdauer:

Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Bei guten Leistungen ist eine Verkürzung auf 2 1/2 Jahre möglich.

 

 

Inhalte der Ausbildung


Ausbildungsverlauf

Die Ausbildung zur/m Zahnmedizinischen Fachangestellten erfolgt im "dualen System", d.h., gleichzeitig in Praxis und Berufsschule.

Unterrichtsinhalte (schulische Ausbildung)

Der Unterricht in der Berufsschule beinhaltet allgemein bildende Fächer (Deutsch- / Englisch - Kommunikation - Politik - Sport – Religion) und das Fach Berufsspezifischer Unterricht. Der berufsspezifische Unterricht wird in den folgenden Lernfeldern erteilt:

GRUNDSTUFE

FACHSTUFE I

FACHSTUFE II

Die theoretische Arbeit wird durch den Einsatz von Anschauungsmaterialien (Torso, Zahnmodelle, Video etc.) aufgelockert. Die Arbeit am PC (für die Unterrichtsinhalte Abrechnung und Textverarbeitung) gehört ebenfalls dazu.


Berufsschultage:

Grundstufe 2 Wochentage 16 Unterrichtsstunden
Fachstufe I 1 Wochentag 8 Unterrichtsstunden
Fachstufe II 1 Wochentag 8 Unterrichtsstunden

 

 

Ausbildung in der Praxis

Die wichtigsten Tätigkeitsgebiete/ausbildungsinhalte

Tätigkeiten:

Umgang mit:

Arbeitsmittel/ Werkzeuge/ Material

Arbeitsort/-umgebung

Den ersten/überwiegendsten Kontakt hat die/er Patient/in mit der zahnmedizinische Fachangestellte. Sichere Umgangsformen, gepflegte äußere Erscheinung und psychologisches Einfühlungsvermögen sind wichtige Faktoren zum Erhalt und Ausbau des Patientenstamms.

Ein entsprechendes Auftreten erhöht die Chancen bei der Bewerbung. Ein Praktikum bringt zusätzlich Punkte.

 

Voraussetzungen für die Berufsausbildung:

Voraussetzungen: Als Auszubildender bzw. als Auszubildende soll nur eingestellt werden, wer mindestens das Abschlusszeugnis der Sekundarstufe l (Hauptschulabschluss) oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt.

 

Prüfungen und Abschlüsse

Die Zwischenprüfung gibt Auskunft über den Leistungsstand vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres.

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Der schriftliche Teil der Prüfung besteht aus den Bereichen Behandlungsassistenz, Praxisorganisation und -Verwaltung, Abrechnungswesen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
In der praktischen Prüfung soll in höchstens 60 Minuten eine komplexe Prüfungsaufgabe bearbeitet und in einem Prüfungsge­spräch erläutert werden. Dabei sollen praxisbezogene Arbeitsab­läufe simuliert, demonstriert, dokumentiert und präsentiert werden.
Eine mündliche Ergänzungsprüfung findet nur dann statt, wenn es um die Frage des Bestehens geht.

Mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule erlangen Sie in Verbindung mit der bestandenen Abschlussprüfung den Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) oder, abhängig vom Notendurchschnitt, den Erweiterten Sekundarabschluss I.

 

Weiterbildung

 

Ansprechpartner:

Ansprechpartner für den Ausbildungsberuf: Frau Richert-Horn, Oberstudienrätin, mehr Informationen...
Abteilungsleiter für den Fachbereich Wirtschaft & Verwaltung sowie Gesundheit,
Schwerpunkt Berufsschule: Herr Fraß, Studiendirektor, mehr Informationen...

 


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